Samstag, 19. Januar 2013

[S / Leo] Berufungsprozess gegen Gaspistolenschützen

Bericht zum ersten Prozesstag vom Gaspistolenprozess am 16.1.2013
Heute am 16.1 fand in zweiter Instanz, der erste Prozesstag, von zwei, im Landgericht Stuttgart statt. Angeklagt war der Regional bekannte Neo Nazi Sebastian Elsner wegen gefährlicher Körperverletzung. Dieser hat im März 2011 nach einer verbalen Auseinandersetzung einem Antifaschisten aus kurzer Distanz mit einer Gaspistole ins Gesicht geschossen und damit schwere Verletzungen am Auge herbei geführt. Der damals 17 Jährige musste sich zwei Operationen unterziehen um das Augenlicht halbwegs zu retten, eine Sehbehinderung hat er trotz ärztlicher Hilfe davon getragen.

Der heutige Prozess fing mit der Verlesung der Anklage an, nachdem die antifaschistischen ProzessbeobachterInnen, Presse, sieben Nazis und zwei Staatsschützer im Zuschauerbereich Platz genommen hatten.

Anschließend wurde Sebastian Elsner von dem Gericht über seine allgemeine Lebenslage und über die Tat vom 11. März 2011 befragt. Nach wie vor gesteht Elsner die Tat. Sein Anwalt, Steffen Hammer, versucht auch dieses mal wieder das ganze Geschehen als „Notwehr“ darzustellen.

Doch selbst die Zeugen aus dem Rechten Lager konnten diesen Verteidigungsansatz durch ihre Aussagen nicht stärken.

Danach wurde der Betroffene zu seiner Sicht und den Folgen des Übergriffs befragt. Doch dies ergab keine entscheidenden neuen Erkenntnisse. Bei der Befragung durch den Nazi-Anwalt Hammer bezogen sich die Fragen meist wieder auf die Entfernung der Schusswaffe zum Auge. Jedoch wurde bereits bei der letzten Verhandlung vor dem Amtsgericht durch einen Sachverständigen geklärt, dass der Schuss aus einer Distanz von 20 bis 30 cm abgegeben wurde.
Damit wurden die folgenden Aussagen aus dem Rechten Lager quasi im Voraus widerlegt, was Hammer wohl nicht zu interessieren schien.

Nach der Mittagspause wurde der als Zeuge geladene, und zu Zweieinhalb Jahren verurteilte Faschist, Dominik Fischer aus der JVA Stammheim von einem Vollzugsbeamten in den Gerichtssaal geführt. Vor der Vernehmung wurde er darüber belehrt, dass gegen Ihn noch ein Verfahren wegen Strafvereitelung läuft; dieses bezieht sich auf das falsche Alibi für Elsner in den Wochen nach der Tat.
Jedoch erklärte die Staatsanwältin ihm im gleichen Moment, dass die Klage vermutlich eingestellt wird, nach dem er im Winterbachprozess bereits zu einer Haftstrafe verurteilt wurde.
Auch er konnte nichts wirklich neues Beitragen, machte aber die ganze Zeit einen abgebrühten Eindruck.
Übrigens wird morgen seine „Residenz“ in die JVA Ravensburg verlegt.

Bei der darauffolgenden Befragung der Exfreundin des Angeklagten, Sarah Speck, kam zum Tageslicht, dass diese wegen des konstruierten, falschen Alibis zu Sozialstunden verurteilt worden ist. An dieser Strafvereitelung waren sowohl der Vater des Angeklagten als auch seine Mittäter Aron Niesner und der bereits genannte Dominik Fischer beteiligt.
Die Ominösen Quarzhandschuhe, welche bereits während des ersten Verfahrens immer wieder auftauchten, die angeblich die Antifaschisten vor der Auseinandersetzung anzogen, fanden sich nun in der Aussage des Neonazis Aahron Niesners an seinen eigenen Händen wieder.

Der zweite Verhandlungstag findet am 1. Februar statt. An diesem Tag werden unter anderem ein ehemalige Staatsschützer aus Böblingen, ein Sachverständiger von der Kriminaltechnik, sowie der behandelnde Arzt des Antifaschisten befragt.

Kommt zur Prozessbeobachtung am 1. Februar zum Stuttgarter Landgericht und unterstützt die Nebenklage!

Wir treffen uns um 8 Uhr vor dem Landgericht
Kein vergeben, kein Vergessen, den Antifaschistischen Selbstschutz organisieren!

Vergangen: Gaspistolenschütze vor dem Leonberger Amtsgericht

Dienstag, 15. Januar 2013

Erneuter Kriminalisierungsversuch eines Antifaschisten

 

Am Montag, den 21.01.13 versucht die Deutsche Justiz erneut einen Antifaschisten zu kriminalisieren.  Der Grund dafür soll eine Auseinandersetzung mit Faschisten während des alljährlich stattfindenden Naziaufmarsches am 23. Februar 2012 in Pforzheim sein. Diesen Tag nutzen die Faschisten schon seit rund 20 Jahren um mit dem "Gedenken" an die Bombardierung durch  die Alliierten im 2. Weltkrieg ihr faschistisches Gedankengut auf die Straße zu tragen. Erst vergangenen Monat wurden weitere Antifas, die sich den Teilnehmern des Aufmarsches in den Weg stellten, aufgrund fragwürdiger Behauptungen der Polizei und wiedersprüchlicher Aussagen der Faschisten vom Amtsgericht Pforzheim gerechterweise freigesprochen. Ob es nun aber vor der  Stuttgarter  Justiz zu einem Freispruch kommt, oder wieder großzügig auf Beweisführung verzichtet wird, um eine weitere Verurteilung eines  Antifaschisten zu erzielen, bleibt allerdings fraglich. Zeigt Euch solidarisch, beteiligt euch an der Prozessbeobachtung und an den Protesten des diesjährigen Naziaufmarsches am 23.02.13!

Antifaschismus ist und bleibt legitim!                                                                                           

21.01.2013|9.00 Uhr                                                                                                                    
Amtsgericht Stuttgart, Hauffstr. 5|Sitzungsaal 2

Montag, 14. Januar 2013

Berufungsprozess gegen rechten Gaspistolenschützen

Am kommenden Mittwoch beginnt vor dem Stuttgarter Landgericht der Berufungsprozess gegen den Neonazi Sebastian Elsner. Elsner hatte im März 2011 in Leonberg bei Stuttgart einem jungen Antifaschisten aus nächster Nähe mit einer Gaspistole ins Auge geschossen und diesen schwer verletzt.
Während einer verbalen Auseinandersetzung zwischen drei antifaschistischen Jugendlichen und drei Faschisten, zog Elsner unvermittelt eine Gaspistole und schoß einen der Antifaschisten nieder. Nur durch mehrere Notoperationen konnte das Augenlicht des Betroffenen erhalten bleiben, bis heute leidet er aber unter einer stark eingeschränkten Sehkraft.
Im ersten Verfahren im Sommer 2012 war der Faschist zu 2 Jahren und 3Monaten Haft verurteilt worden. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der damalige Soldat Elsner nicht in Notwehr gehandelt hatte. Außerdem bestätigte ein Gutachter, dass der Schuß nicht wie von Elsner behauptet wurde aus einem Meter Entfernung abgegeben wurde, sondern aus einer Distanz von maximal 10cm.
Elsner, der auch an mehreren anderen gewalttätigen Übergriffen auf Linke beteilgt war, wird auch beim kommenden Prozess wieder von dem bekannten Anwalt und Nazimusiker Steffen Hammer aus Reutlingen vertreten.

Für den 2. Prozesstag am 1.Februar rufen die AIL und andere antifaschistische Gruppen zu einer Prozessbeobachtung auf.

Beide Prozesse beginnen um 9.00 Uhr im Landgericht Stuttgart.